Wählen ohne Wahl
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- Samstag, 30. April 2011
- Von Dipl.-Ing. Jürgen Salkowski
Selten wurden Begriffe wie „Demokratie“ und „freie Wahlen“ von deutschen Politikern und Teilzeitmoralisten so oft benutzt wie letztlich bei der Volksbewegung in Ägypten. Doch in Anbetracht der Tatsache, dass seit Ablösung des letzten ägyptischen Königs Faruk, im Jahre 1952, also vor 60 Jahren, in Ägypten nur Militärdiktaturen mit all ihren Menschenrechtsverletzungen vorherrschten und seit 30 Jahren das öffentliche Leben unter einem Ausnahmezustand ablief, drängt sich die Frage auf, warum dieser Ruf erst jetzt erfolgte und nicht im letzten Jahr, vor zwei oder 20 Jahren?
Wenn heute deutsche Politiker - es sind übrigens dieselben, die den „Herrscher vom Nil“ bis vor Kurzem „auf Händen über den roten Teppich getragen haben“ - freie Wahlen für Ägypten fordern, zum Beispiel nach dem deutschen Wahlrecht, mit dem ja die lupenreine Demokratie (Volksherrschaft) vollzogen werden kann, ist es sicherlich nicht unvernünftig, dieses Recht als Verfassungsgrundsatz erst einmal näher zu betrachten, bevor man es anderen andient!
So ist denn die Schaffung einer Verfassung als Grundlage für ein politisch-rechtlich geordnetes Gemeinwesen nichts anderes, als eine in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung eines Volkes und sie wird damit auch Angelegenheit des Volkes. Somit darf nicht unerwähnt bleiben, dass die Erstellung unserer Verfassung 1948 von den damaligen Siegermächten veranlasst wurde, an der sie auch ausgiebig teilnahmen. Zwar durfte der damals geschaffene „Parlamentarische Rat“ das Grundgesetz am 23. Mai 1949 verkünden, doch das „Deutsche Volk“ war an der Schaffung seiner eigenen Verfassung kaum beteiligt. Nach seiner Meinung wurde auch nicht gefragt. Damit soll das Gesetz nicht schlecht geredet werden, aber seinerzeit stand die Volkssouveränität nur auf dem Papier.

Natürlich gab es schon schlechtere Zeiten, was die Selbstbestimmungs- und Menschenrechte der Deutschen betrifft. Allein das „Gottesgnadentum“, was über Jahrhunderte hinweg die Adels- und Monarchenherrschaft „legitimierte“, soll als Beispiel genügen.
Doch seit den Tagen der Aufklärung werden nur die Verfassungen von Staatsrechtlern formal als solche anerkannt, die sich Völker selbst gegeben haben und keine, die ihnen von außen angedient wurde. Diesen kleinen Fehler erkannten die Väter des Grundgesetzes schon, konnten ihn aber nicht verhindern. Der heute von Politikern als heilendes Argument vertretende Standpunkt, dass der Bürgerwille einer Generation die folgenden Generationen ohnehin nicht binden könne, ist jedoch irrelevant. Denn jede Verfassung kann von Zeit zu Zeit von den folgenden Generationen neu abstimmend überprüft werden. Da aber in unserer parlamentarischen Demokratie die Verfassung in den Händen der Politikerzunft liegt, sind Anpassungen an neue Gegebenheiten so gut wie unmöglich. Insbesondere dann nicht, wenn Anpassungen den Vorstellungen der Politikvertreter nicht entsprechen. Es könnten ja dabei lieb gewonnene Zustände verloren gehen. Hierzu sei der Hinweis erlaubt, dass Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat gewählt werden, also von Parteien und Politikern. Und die achten darauf, dass dort die „richtigen Leute“ sitzen!
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