Gespräch mit BMVg PSZ II
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- Sonntag, 09. Oktober 2011
Am 04.10.2011 besuchte eine Delegation des IGBI-Bundesvorstandes Unterabteilungsleiter PSZ II im BMVg, MinDirig Maikranz, zu einem Gedankenaustausch über die Attraktivität des technischen Dienstes der Bundeswehr.
An dem Gespräch nahmen seitens BMVg neben UAL PSZ II auch Vertreter der Referate PSZ II 7 und PSZ II 2 teil.
Ein Schwerpunkt des Gespräches waren die Sonderzuschläge zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit gemäß §72 BBG. Mit dieser Sonderzulage sollten Bewerber der Mangelfachrichtungen verstärkt für eine Tätigkeit in der Bundeswehrverwaltung gewonnen werden. Da die Zulage jedoch dienstpostenbezogen ausgebracht werden musste, konnte Bewerbern keine Zusage hinsichtlich dieser Sonderzulage gemacht werden. Viele Bewerber erfuhren sogar erst nach der Einstellung, dass es diese Sonderzulage überhaupt gibt. Weiterhin wurden die mit Sonderzulage versehenen Dienstposten in einigen Fällen nicht fachrichtungsbezogen besetzt, sodass die Zulage teilweise an Mitarbeiter gezahlt wurde, die nicht den Mangelfachrichtungen angehörten. Umgekehrt erhielten Mitarbeiter aus den Mangelfachrichtungen keine Zulagen, da deren Dienstposten nicht mit der entsprechenden Zulage versehen waren.
Die Umsetzung dieses Gesetzes im BWB entsprach somit nicht der Zielsetzung einer nach außen darstellbaren werbewirksamen Maßnahme.
Seitens PSZ wurde eingeräumt, dass dieses Gesetz nicht optimal sei, jedoch bis vor kurzem das einzige zur Verfügung stehende gesetzliche Instrument war.
Derzeit befindet sich ein Fachkräftegewinnungsgesetz in Vorbereitung, welches einen werbewirksamen Einsatz von Prämien und Zulagen ermöglichen soll. Das Gesetz befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren und wird voraussichtlich Anfang 2012 in Kraft gesetzt. Der IGBI begrüßt ausdrücklich die sich durch dieses Gesetz eröffnenden Möglichkeiten. Weitere Aktivitäten des IGBI werden vom Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens abhängig gemacht.
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Verband des Technischen Dienstes der Bundeswehr e.V.