Information über geänderte Beurteilungsbestimmungen

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


am 01.01.2012 sind neue Bestimmungen über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im nachgeordneten Bereich des BMVg in Kraft getreten. An dieser Stelle möchte Ihr Bereichsvorstand des IGBI Ihnen anhand der uns zur Verfügung stehenden Informationen einige wichtige Fragen beantworten.


Grundsätzliches:

  • Die erstmalige Anwendung dieser BeurtBest erfolgt im Rahmen des Regelbeurteilungsdurchgangs zum Stichtag 31. Januar 2013 für die Beamtinnen und Beamten des einfachen und mittleren Dienstes.
  • Die anstehenden Beurteilungen des gehobenen Dienstes erfolgen noch nach den alten BeurtBest, da hier der Stichtag auf den 30.11.11 festgelegt wurde.
  • Alle ab 01.01.12 zu erstellenden Probezeit- und übrigen Anlassbeurteilungen werden nach den geänderten Beurteilungsbestimmungen erstellt.
  • Der regelmäßig zu beurteilende Mitarbeiterkreis wird um die Beamtinnen / Beamten der BesGr. A16 erweitert.
  • Der regelmäßig zu beurteilende Mitarbeiterkreis wird außerdem um die Beamtinnen / Beamten bis zum 62. Lebensjahr erweitert.
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden auf eigenen Antrag zum jeweiligen Regelbeurteilungsstichtag oder aus besonderem Anlass auf Anforderung der personalbearbeitenden Dienststelle beurteilt.
  • Wichtig: Die Richtwertvorgaben (Quoten) und Bewertungsskalen wurden geändert.

 

Fragen und Antworten:

Wie setzt sich die Beurteilung zusammen?

Die Beurteilung besteht aus:

  • der Leistungsbeurteilung,
  • der Befähigungsbeurteilung,
  • dem Eignungs- und Verwendungsvorschlag und
  • dem Gesamturteil.

 

Was genau wurde bei den Bewertungsskalen im Vergleich zu den alten BeurtBest geändert?

  • Bei den Einzelmerkmalen der Leistungsbeurteilung gibt es künftig nicht mehr 6 sondern 7 Bewertungsstufen, welche numerisch (ähnlich wie Schulnoten) von 1 bis 6 untergliedert werden. Zusätzlich wird die Bewertungsstufe „herausragend“ (Kurzbezeichnung: „S“) für eine Spitzenbewertung vorgesehen:

S = übertrifft die Leistungserwartungen dauerhaft in außergewöhnlichem Umfang
1 = übertrifft die Leistungserwartungen regelmäßig in erheblichem Umfang
2 = übertrifft die Leistungserwartungen überwiegend
3 = erfüllt die Leistungserwartungen in vollem Umfang
4 = erfüllt im Allgemeinen die Leistungserwartungen mit Defiziten
5 = erfüllt die Leistungserwartungen nur in eingeschränktem Umfang mit erheblichen Defiziten
6 = erfüllt die Leistungserwartungen nicht einmal ansatzweise

Aus den Einzelmerkmalen der Leistungsbeurteilung wird als schlüssiges Ergebnis einer Gesamtwürdigung des Leistungsbildes unter Berücksichtigung der für die Ausgabenerfüllung besonders bedeutsamen Einzelmerkmale eine Gesamtbewertung der Leistungsbeurteilung gebildet. Diese muss begründet werden.

  • Die Ausprägungsgrade der Befähigungsbeurteilung (ausgeprägt, stark ausgeprägt, ausgeprägt, nicht ausgeprägt) werden um die Stufe „gering ausgeprägt“ ergänzt:

A = besonders stark ausgeprägt
B = stark ausgeprägt
C = ausgeprägt
D = gering ausgeprägt
E = nicht ausgeprägt