Verbesserter Laufbahnwechsel bei Beamten

Für Beamtinnen und Beamte, die innerhalb des Bundes eine neue Laufbahn einschlagen wollen und dafür einen neuen Vorbereitungsdienst und eine neue Probezeit ableisten müssen, wird das Weiterbestehen des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit neben dem neuen Beamtenverhältnis auf Widerruf beziehungsweise dem anschließenden Beamtenverhältnis auf Probe ermöglicht werden.

Bisher war dies nur nach vorheriger Entlassung aus dem bestehenden Beamtenverhältnis auf Lebenszeit möglich. Damit wird vorübergehend das Nebeneinander zweier Beamtenverhältnisse ermöglicht.

Das entsprechende „Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte des Bundes und Soldatinnen und Soldaten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ passierte am 23. September den Bundesrat, nachdem es vom Deutschen Bundestag am 7. Juli 2016 verabschiedet wurde.

Koblenz, 11. Oktober 2016