Information über geänderte Beurteilungsbestimmungen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


am 01.01.2012 sind neue Bestimmungen über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im nachgeordneten Bereich des BMVg in Kraft getreten. An dieser Stelle möchte Ihr Bereichsvorstand des IGBI Ihnen anhand der uns zur Verfügung stehenden Informationen einige wichtige Fragen beantworten.

 

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Mitgliederversammlung des Bereiches Munster 2012

Mitgliederversammlung Munster 2012Der Vorstand des IGBI-Bereich Munster führte am 1. Februar 2012 die jährliche gemäß Satzung erforderliche Mitgliederversammlung bei winterlichen Temperaturen von - 13 °C in Munster durch. Es nahmen 16 sowohl aktive Mitglieder als auch Pensionäre an der Versammlung teil. Nachdem das Gruppenfoto geschossen worden war, trug der Vorsitzende Christian Matiszik den Rechenschaftsbericht vor. Anschließend erläuterte der noch amtierende Kassenwart Ulrich Conrad letztmalig in seiner Eigenschaft seinen Kassenbericht. Sowohl Rechenschaftsbericht als auch Kassenbericht wurden einstimmig von den Mitgliedern genehmigt und der alte Vorstand entlastet.

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Traditionelles Grünkohlessen des Bereiches Munster 2012

Der Bereich Munster führte am Mittwoch, 08.02.2012, um 19:30 Uhr sein traditionelles Grünkohlessen im Restaurant "Deutsches Haus" in Munster durch.  Es nahmen 18 Mitglieder aus den Statusgruppen der Soldaten, Arbeitnehmer und Beamten mit ihren Partnerinnen an der Veranstaltung teil. Die Teilnehmer dieses sozialen Beisammenseins kamen von der GPS aus Unterlüß, von der WBV Nord und aus dem WIS. Den Teilnehmern wurde ein Zuschuss von 5 Euro aus der Mitgliederkasse des IGBI-Bereichs Munster von der Mitgliederversammlung 2012 genehmigt.

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Mitgliederversammlung 2011 des Bereiches Manching

Der IGBI-Bereich Manching führte am 13. Dezember 2011 die jährliche Mitgliederversammlung durch.

Die Versammlung war mit fast 50% der aktiven Mitglieder sehr gut besucht. Erfreulicherweise sind, neben dem Ehrenmitglied Ulrich Niepmann, der von Regensburg aus anreiste, noch viele weitere Pensionäre zur Mitgliederversammlung gekommen. Dies zeigt, dass auch noch nach der aktiven Dienstzeit Interesse an der Verbandsarbeit besteht.

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Altersdiskriminierung bei der Besoldung

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 08.09.2011 entschieden, dass die Besoldung nach Dienstalterstufen altersdiskriminierend war und der Kläger die Differenz zwischen seiner Dienstalterstufe und der letzten Dienstaltersstufe seiner Besoldungsgruppe gezahlt bekommen müsse.

Wie wir kurzfristig erfahren haben, hat sich das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 10.11.2011 (Az. 6 AZR 148/09) dieser Auffassung angeschlossen und entschieden, dass die Bezahlung von Arbeitnehmern nach dem BAT nach Altersstufen einen Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung darstelle und dass deshalb die betroffenen Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung der Differenz bis zur höchsten Altersstufe geltend machen können.

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Hirtenbrief zur geplanten Schließung des Arsenalbetriebs Kiel

Anlässlich der Personalversammlung des Arsenalbetriebs Kiel in der ehemaligen Garnisonskirche wurde der nachfolgende Hirtenbrief vom IGBI-Bereichsvorsitzenden Jan-Hendrik Kroll am 02.12.2011 vorgetragen.

Sehr geehrte Schäfer und Hirten, liebe Schäfchen… oh Entschuldigung falscher Anfang, muss an der Atmosphäre liegen.

Sehr geehrte Präsidenten und Direktoren, liebe Mitarbeiter, werte Gäste,

einige werden sich vielleicht noch daran erinnern. Vor einigen Jahren musste ich den Weihnachtsmann bemühen, um einen Arsenaldirektor auf den rechten Pfad zu führen. Jetzt in höchster Not greife ich, passend zum Hause in dem wir uns heute befinden, noch eine Stufe höher. Wir alle dienen schließlich dem Herrn, zumindest unserem Dienstherrn.

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Die Strukturreform - Teil III

Über die Reform der Bundeswehr wurde und wird viel in unterschiedlichen Medien publiziert. Wir möchten uns hier auf die Analyse des Rüstungsbereiches mit seinen Prozessen und der sie betreffenden Aspekte beschränken.
Beim Lesen der Zwischenergebnisse, Konzepte und Informationen über die Reform fällt zuerst die allgemeine Beschreibung des Erreichten auf. Mit Vokabeln wie „effizient“, „optimiert“ etc. wird nicht gespart. Würde man allein diese Vorstellung bewerten, könnte man diese in einem Satz zusammenfassen: Das ist nichts Neues. Diese Ziele sollten bereits mit der letzten Reform erreicht werden. Mit großer Verwunderung stellen wir nun fest, dass dies offensichtlich nicht gelungen ist. Es würde uns nicht überraschen, wenn die gleichen Schlagwörter bei der nächsten Reform wieder dem Volk verkündet würden.

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Auf ein Wort

Die Bestimmungen des EU-Rechts sind darauf ausgelegt, die Fiskal-Haushalte und die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion (EWU) einer kontrollierenden Bewertung durch die Finanzmärkte zu unterwerfen. Unsolide Haushaltspolitik soll durch Anstieg der Finanzierungskosten (Zinsen) sanktioniert und ein frühes Umkehren, zurück zu ordentlichen Haushalten, bewirken. Dazu wurden Grenzwerte für die Euro-Länder festgelegt: Maximaler Schuldenstand ≤ 60% des BIP, jährliche Neuverschuldung ≤ 3% des BIP, maximale Inflationsrate ≤ 1,5%, gemessen an der Durchschnittsinflationsrate der drei preisstabilsten Länder. Bekräftigt werden diese Forderungen durch die „No bail out“-Klausel, die festlegt, dass einem in Finanznot geratenen Land durch andere Mitgliedstaaten nicht finanziell geholfen werden darf. Rettungsmechanismen für solche Fälle sind denn auch im EU-Vertrag nicht vorgesehen. Die EU-Kommission (politische Leitung mit Sitz in Brüssel/Luxemburg) und die EZB (Europäische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt) sollen gemeinsam den Währungsraum auf Preis- und Inflationsstabilität überwachen.

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Bundesdelegiertenversammlung 2011

Vom 12. bis 14. September 2011 tagte die Bundesdelegierten-versammlung (BDV) des IGBI in den Liegenschaften der WTD 52 in Oberjettenberg. Die Delegierten des Verbandes waren aus allen Teilen Deutschlands angereist, um bei den anstehenden vielfältigen Themen zu beraten und zu beschließen.

Schwerpunkt der Veranstaltung war die Strukturreform der Bundeswehr und die zu erwartenden gravierenden Änderungen im Rüstungsbereich. Die Delegierten waren sich darüber einig, dass die Informationslage zurzeit sehr unbefriedigend ist.

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Einsatz der Bundeswehr im inneren Sicherheitssystem Deutschlands

Zunächst muss festgestellt werden, dass die Streitkräfte der Bundeswehr nur für die Landesverteidigung gemäß Art 86a GG eingesetzt werden dürfen.

Es gibt aber Ausnahmen. Die Streitkräfte können auch im Rahmen der Amtshilfe sowie im Katastrophenfall gemäß der Art. 35 (1) und 35 (2) zum Einsatz kommen.

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