Der Bundesvorstand beim Vizepräsidenten im BWB Wardecki

Mitte Februar besuchten die neu gewählten Bundesvorsitzenden des IGBI den Vizepräsidenten des BWB, Herrn Wardecki, zum Gedankenaustausch. Nach der Vorstellung der neuen Bundesvorsitzenden und der Beantwortung der interessierten Rückfragen des Vizepräsidenten zum Verband ging es direkt in die Fachdiskussion.

Herr Wardecki führte aus, dass ihm im Besonderen an der Zukunftsfähigkeit des BWB gelegen ist. Ziel sei eine noch stärkere Ausrichtung der Beschaffungsaktivitäten an dem Einsatzbedarf der Streitkräfte.

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Altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer

Gemäß § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt der nach § 1 BUrlG jedem Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr zustehende bezahlte Erholungsurlaub mindestens 24 Werktage. Anders als § 26 Abs. 1 Satz 2 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) knüpft die gesetzliche Regelung damit die Dauer des Urlaubs nicht an das Lebensalter des Arbeitnehmers. Diese Tarifvorschrift regelt, dass bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage, bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage und nach dem vollendeten 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage beträgt.

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Entscheidung des BAG zur Frage der Altersdiskriminierung

Der EuGH hatte sich aufgrund von zwei Vorlagebeschlüssen des Bundesarbeitsgerichts mit der Frage beschäftigt, ob die tariflichen Entgeltregelungen des alten BAT gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters verstößt und ob sich diese Benachteiligung auch in der besitzstandswahrenden Überleitung der Beschäftigten in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) fortsetzt.

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Information über geänderte Beurteilungsbestimmungen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


am 01.01.2012 sind neue Bestimmungen über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im nachgeordneten Bereich des BMVg in Kraft getreten. An dieser Stelle möchte Ihr Bereichsvorstand des IGBI Ihnen anhand der uns zur Verfügung stehenden Informationen einige wichtige Fragen beantworten.

 

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Altersdiskriminierung bei der Besoldung

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 08.09.2011 entschieden, dass die Besoldung nach Dienstalterstufen altersdiskriminierend war und der Kläger die Differenz zwischen seiner Dienstalterstufe und der letzten Dienstaltersstufe seiner Besoldungsgruppe gezahlt bekommen müsse.

Wie wir kurzfristig erfahren haben, hat sich das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 10.11.2011 (Az. 6 AZR 148/09) dieser Auffassung angeschlossen und entschieden, dass die Bezahlung von Arbeitnehmern nach dem BAT nach Altersstufen einen Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung darstelle und dass deshalb die betroffenen Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung der Differenz bis zur höchsten Altersstufe geltend machen können.

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Gespräch mit BMVg PSZ II

Am 04.10.2011 besuchte eine Delegation des IGBI-Bundesvorstandes Unterabteilungsleiter PSZ II im BMVg, MinDirig Maikranz, zu einem Gedankenaustausch über die Attraktivität des technischen Dienstes der Bundeswehr.

An dem Gespräch nahmen seitens BMVg neben UAL PSZ II auch Vertreter der Referate PSZ II 7 und PSZ II 2 teil.

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Besuch bei der Leitung des BWB

Am 29. Juni 2011 besuchte eine Delegation des IGBI-Bundesvorstandes Herrn Präsident Stein und Herrn Vizepräsident Schütte im Bundesbehördenhaus in Koblenz.

Der IGBI wurde vertreten durch den 1. Bundesvorsitzenden Hans-Georg Scherhag, den 2. Bundesvorsitzenden Michael Brozek, sowie den Verbandssekretär und Kassenwart Stephan Kaiser.

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