Der Beamtenstatus - Apell an die Politik
Grundlage, Fortentwicklung und Zukunft des Berufsbeamtentums
Warum hält der Staat sich Beamte? Sind Arbeitnehmer billiger?
Gibt es eine Fortentwicklung und hat der Beamtenstatus eine Zukunft?
Seit es Beamte gibt hinterfragen zu Populismus neigende Medien, Arbeitnehmer (AN) und ihnen nahestehende Politiker den Sinn des Berufsbeamtentums, bezweifeln deren Vorteile für den Staat und zählen vermeintliche Beamten-Privilegien auf. Seit der Beamtenstatus eingeführt wurde, hat sich dagegen an den Grundlagen des Berufsbeamtentums nichts geändert.
Erneutes Sonderopfer der Beamten
Im Gespräch mit MinDir Prof. Dr. Hofmann, Abteilungsleiter im BMI Abteilung D, zuständig für den Öffentlichen Dienst, anlässlich der ZBI Hauptvorstandssitzung erfuhr der Vertreter des IGBI, Herr Ulrich Niepmann folgendes: Die teilweise sehr kritische Haushaltslage bei den Kommunen hat den Verhandlungsspielraum zur Verbesserung der Löhne und Gehälter beim Bund durch die Tarifunion eng begrenzt.
Die Strukturreform der Bundeswehr im Jahre 2012
Wenn man die Reformbemühungen der Bundeswehr in den letzten Jahren Revue passieren lässt, so drängt sich der Eindruck eines Dauerpatienten auf dem Operationstisch auf. Wechselnde Doktoren mit wechselnden Assistenzärzten versuchen sich auf vielfältige Weise an dem seit zwei Jahren chronisch kranken Patienten, ohne dass ein Behandlungsplan oder ein sichtbarer Heilungserfolg erkennbar wäre.
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Hintergrundgespräch mit MdB Lars Klingbeil
Der IGBI-Bereich Munster führte mit dem Abgeordneten des Deutschen Bundestages (MdB) Lars Klingbeil (SPD), Mitglied im Verteidigungsausschuss, ein Hintergrundgespräch im Restaurant zur Wassermühle in Munster am 15. März 2012.
Haupthema war die Neuausrichtung der Bundeswehr: Insbesondere wurden die Probleme bei der Umsetzung des geplanten Stellenabbaues im zivilen Bereich angesprochen. Das sogenannte Reformbegleitgesetz, dass noch die parlamentarische Hürde des Deutschen Bundestages nehmen muss, wurde in wesentlichen Punkten inhaltlich diskutiert.
Die Strukturreform - Teil III
Über die Reform der Bundeswehr wurde und wird viel in unterschiedlichen Medien publiziert. Wir möchten uns hier auf die Analyse des Rüstungsbereiches mit seinen Prozessen und der sie betreffenden Aspekte beschränken.
Beim Lesen der Zwischenergebnisse, Konzepte und Informationen über die Reform fällt zuerst die allgemeine Beschreibung des Erreichten auf. Mit Vokabeln wie „effizient“, „optimiert“ etc. wird nicht gespart. Würde man allein diese Vorstellung bewerten, könnte man diese in einem Satz zusammenfassen: Das ist nichts Neues. Diese Ziele sollten bereits mit der letzten Reform erreicht werden. Mit großer Verwunderung stellen wir nun fest, dass dies offensichtlich nicht gelungen ist. Es würde uns nicht überraschen, wenn die gleichen Schlagwörter bei der nächsten Reform wieder dem Volk verkündet würden.
Auf ein Wort
Die Bestimmungen des EU-Rechts sind darauf ausgelegt, die Fiskal-Haushalte und die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion (EWU) einer kontrollierenden Bewertung durch die Finanzmärkte zu unterwerfen. Unsolide Haushaltspolitik soll durch Anstieg der Finanzierungskosten (Zinsen) sanktioniert und ein frühes Umkehren, zurück zu ordentlichen Haushalten, bewirken. Dazu wurden Grenzwerte für die Euro-Länder festgelegt: Maximaler Schuldenstand ≤ 60% des BIP, jährliche Neuverschuldung ≤ 3% des BIP, maximale Inflationsrate ≤ 1,5%, gemessen an der Durchschnittsinflationsrate der drei preisstabilsten Länder. Bekräftigt werden diese Forderungen durch die „No bail out“-Klausel, die festlegt, dass einem in Finanznot geratenen Land durch andere Mitgliedstaaten nicht finanziell geholfen werden darf. Rettungsmechanismen für solche Fälle sind denn auch im EU-Vertrag nicht vorgesehen. Die EU-Kommission (politische Leitung mit Sitz in Brüssel/Luxemburg) und die EZB (Europäische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt) sollen gemeinsam den Währungsraum auf Preis- und Inflationsstabilität überwachen.
Einsatz der Bundeswehr im inneren Sicherheitssystem Deutschlands
Zunächst muss festgestellt werden, dass die Streitkräfte der Bundeswehr nur für die Landesverteidigung gemäß Art 86a GG eingesetzt werden dürfen.
Es gibt aber Ausnahmen. Die Streitkräfte können auch im Rahmen der Amtshilfe sowie im Katastrophenfall gemäß der Art. 35 (1) und 35 (2) zum Einsatz kommen.
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Gedankenaustausch mit MdB Rainer Arnold
Am 22.11.2010 begrüßte der Verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und Mitglied des Verteidigungsausschusses Rainer Arnold Vertreter des IGBI zum Gedankenaustausch in seinem Berliner Abgeordnetenbüro. Der Schwerpunkt des Gespräches lag auf der bevorstehenden Umstrukturierung der Bundeswehr.
Zu Beginn des Gespräches wurden die Aussagen des Berichtes der Strukturkommission diskutiert, die laut Erlass des Verteidigungsministers die Grundlagen für Überlegungen der Arbeitsgruppe „Umbau der Bundeswehr“ bilden.
Die Strukturreform - Teil II

Mit der Veröffentlichung des Berichtes der Strukturkommission um Hans-Jürgen Weise im Oktober letzten Jahres begann die vom ehemaligen Verteidigungsminister zu Guttenberg angestoßene Reform der Bundeswehr.
Diese Reform wurde mit dem Rücktritt von zu Guttenberg zunächst ausgesetzt. Der Architekt der Guttenbergschen Strukturreform, der beamtete Staatssekretär Dr. Walther Otremba, wurde kurze Zeit nach dem Amtsantritt des neuen Verteidigungsministers entlassen.
Energiesicherheit

Zunahme der Weltbevölkerung sowie wirtschaftliches Wachstum der Länder USA, China, Indien und der Westeuropäischen Länder (EU) führen zur Krise der Energiesicherheit.
Die Bundesrepublik Deutschland ist von Energieimporten (Öl-, Gas- und Kernenergie) vollständig abhängig.
Was kann Deutschland tun, um die Energiesicherheit für das Land sicherzustellen?
Verband des Technischen Dienstes der Bundeswehr e.V.