Koalitionsvertrag – Wie geht’s weiter mit dem Bereich Rüstung

In den vergangenen Tagen wurde viel gerätselt und spekuliert, ja gar Ängste geschürt aufgrund von Presseveröffentlichungen über Zwischenergebnisse zu den Koalitionsverhandlungen im Bereich Verteidigung. Gewisse Formulierungen in diesen Veröffentlichungen ließen vermuten, dass der Rüstungsbereich wieder einmal strukturell umorganisiert werden solle und sogar die Standorte zur Disposition stünden.
In einer am 07.02.2018 kurzfristig angesetzten Videotelekonferenz zwischen Staatssekretärin Frau Dr. Suder und Vertretern des BAAINBw (Leitung, Personalvertretungen und Vertretern aus Gewerkschaften und Verbänden) war auch ein Vertreter des IGBI anwesend. Im Rahmen der Transparenz und Offenheit war es Frau Dr. Suder außerordentlich wichtig, unmittelbar nach Veröffentlichung des vorliegenden Koalitionsvertrages mit Vertretern des Organisationsbereiches Rüstung zu sprechen, um die Ergebnisse zu erläutern. Zunächst dankte Frau Dr. Suder auch im Namen der alten und voraussichtlich zukünftigen Ministerin Frau Dr. Ursula von der Leyen den bisherigen Leistungen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im bis heute stattgefundenen Veränderungsprozess. Beide würdigten die außerordentlichen Anstrengungen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Weiterhin unterstrich die Staatssekretärin die Trendwende Personal. Die geschäftsführende Ministerin sprach sogar von einer Trendwende 2.0, die nicht nur das Personal sondern auch die Finanzen sowie die Ausbildung des zukünftigen Personals beträfe. Die bereits abgestimmte Finanzlinie des 51. Finanzplans solle gehalten werden. Dieser Prozess der Veränderung im Beschaffungswesen soll nun kontinuierlich fortgesetzt werden, um weitere Optimierungen umzusetzen. Die Staatssekretärin sprach in diesem Zusammenhang von einem Systemwechsel, da nach ihrer Auffassung die Grenzen des Machbaren mit der derzeitigen Organisationsform und den bisherigen Prozessen und Rahmenbedingungen für die Beschaffungen erreicht seien. Eine weitere Beschleunigung ohne weitere strukturelle Veränderungen seien nicht mehr möglich. Dazu wurde im Koalitionsvertrag der Prüfauftrag zur Untersuchung einer weiteren Anpassung der derzeitigen Beschaffungsorganisation „an“ ihren Standorten verschriftlicht. Die Standortfrage stünde damit nicht zur Disposition! Sehr wohl jedoch die Optimierung der Organisation und der Prozesse.

Auch wies die Staatssekretärin auf die Passagen zur Veränderung des Vergaberechts und der Überjährigkeit des Haushalts für Rüstungsprojekte hin. Das gesamte Maßnahmenpaket soll zu strukturellen Verbesserungen in der Beschaffung führen.

Der IGBI ist der Meinung, dass grundlegende Organisations- und Prozessoptimierungen bis zu einem bestimmten Meilenstein sinnvoll sind. Bevor jedoch neue Veränderungen vorgenommen werden, sind bisher umgesetzte Maßnahmen zuerst einmal zu erproben und zu evaluieren.

Der IGBI sieht es insbesondere als wichtig an, neben möglichen Prozess- und Organisationsänderungen vor allen den Blick auf unsere Kolleginnen und Kollegen sowie Soldatinnen und Soldaten zu legen, die diese Prozesse leben müssen. Die hohen Vakanzen im Technischen Dienst sind eindeutiger Beleg über gravierende Mängel im personellen Bereich. Der IGBI wird sich an all diejenigen wenden, die im Rahmen der Koalitionsvereinbarungen Verantwortung tragen. Das Konzeptpapier des IGBI, welches sich mit dieser Thematik beschäftigt, dient hier als Grundlage.


Der Bundesvorstand